CDU Bezirksverband Südwestfalen

Windenergienutzung kommunalfreundlich gestalten!

Vorschläge der Landesregierung sind ein erster Schritt, mehr aber auch nicht

In einer ersten Reaktion äußert sich die CDU-Fraktion im Arnsberger Regionalrat zur aktuell vorgelegten neuen Fassung des Landesentwicklungsplans (LEP). Bekanntlich hatte nach einer ersten Beteiligung der Öffentlichkeit die Landesregierung kaum noch eine Chance gesehen, den ersten Entwurf ohne massive Veränderungen in Kraft treten zu lassen.


Guido Niermann

„Das ist ein erster Schritt, die Änderungen gehen aber noch nicht weit genug“, sieht Guido Niermann, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Regionalrat des Regierungsbezirks Arnsberg, noch „deutlichen Veränderungsbedarf“, zu den von der Landesregierung vorgelegten Änderungen zum LEP-Entwurf. Insbesondere in den Bereichen Windkraft und bei  den Festschreibungen zur Entwicklung der Dörfer bis zu 2.000 Einwohnern sei noch Vieles zu tun. „Der erste Entwurf war ganz weit weg von den Bürgern, wie die massiven Proteste landauf und landab gezeigt haben“, analysiert Niermann „Sorgen und Irritationen hätten bei behutsamer Vorbereitung und mehr Realitätssinn vermieden werden können“, so seine Einschätzung.

„Hätte die Landesregierung ihre Arbeit vernünftig gemacht, hätte es im Beteiligungsverfahren nicht diesen massiven Protest von Kommunen, Interessenverbänden und Bürgern geben müssen. Nur mit 1.400 Stellungnahmen und 10.000 Anregungen und Bedenken konnten die ideologischen Ideen aus Düsseldorf, insbesondere aus dem Umweltministerium, aufgehalten werden“, heißt es in der Stellungnahme der CDU-Fraktion.

Begrüßt wird das Zugeständnis der Landesregierung, dass es bei der Stromversorgung aus Windenergie nun keine festen verbindlichen Zielvorgaben für die Regionen mehr geben soll. „Mit der Umsetzung unserer Forderung gibt es auf regionaler Ebene mehr Spielräume bei der Ausweisung von Flächen für Windräder“, kommentiert die CDU-Fraktion. „Wir werden alles daransetzen, dass dieses Zugeständnis auch kommunalfreundlich umgesetzt werden kann“.

Entgegen der ursprünglichen Absicht sei auch der CDU-Forderung gefolgt worden, kleineren Ortschaften unter 2.0000 Einwohnern nun doch bauliche Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen. „Wir begrüßen diese Klarstellung. Südwestfalen ist geprägt von ländlicher Siedlungsstruktur. Projekte und Aktivitäten zur Attraktivierung des Lebens im ländlichen Raum müssen gepflegt und entwickelt werden. Das gilt auch für die Entwicklung von Handel, Handwerk und Gewerbe. Die wirtschaftliche Betätigung jetzt aber allein auf vorhandene Betriebe festzuschreiben, ist zu kurzsichtig. Auch neue Gewerbeansiedlungen müssen in den Dörfern künftig möglich sein“.