50€ pro Hektar mehr für kleine Betriebe, starke Kürzung bei Großbetrieben - Europa-Parlament stimmt Agrarreform zu
Lange wurde um die Reform der europäischen Landwirtschaftspolitik gerungen. Am Mittwoch hat das Europäische Parlament sie endgültig beschlossen. Die Abgeordneten waren bei der aktuellen Reform zum ersten Mal gleichberechtigter Mitgesetzgeber. Bereits vor zwei Wochen haben sich die Landwirtschaftsminister von Bund und Ländern auf die genaue Umsetzung in Deutschland geeinigt.
Kernpunkt der Reform ist eine Reduzierung der EU-Agrargelder für große Höfe. "In Zeiten, in denen überall gespart werden muss, kann sich auch Europa den Sparanstrengungen nicht verweigern. Deswegen war es höchste Zeit, dass wir die Unterstützung für sehr große Agrarbetriebe kürzen. Bisher ging sehr viel Geld an die Königin von England und an große Kapitalgesellschaften, weil sie eben große Ländereien hatten. Ein Betrieb der hundertmal so viel Hektar hatte, hat auch hundertmal so viel Geld erhalten", erklärt der heimische CDU-Abgeordnete Dr. Peter Liese. "Jetzt erhalten kleine Betriebe für die ersten 30 Hektar eine zusätzliche Förderung von 50€ pro Hektar. Wie sich dies auf die einzelnen Betriebe in Südwestfalen auswirkt kann man im Detail noch nicht sagen, da der Topf ja insgesamt kleiner wird, aber in den meisten Fällen gibt es für die Betriebe in NRW keine drastischen Kürzungen, da 90% bei uns eben keine Großbetriebe sind. Wir müssen die mittelständische, bäuerliche Landwirtschaft fördern statt den Millionären weiter Millionen hinterher zu werfen", so Liese weiter.
Für die Direktzahlung an die Landwirtschaft stehen in Deutschland in Zukunft jährlich ca. 5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein wichtiger Beschluss der Agrarreform ist, dass die Direktzahlungen in Zukunft noch stärker an Umweltmaßnahmen geknüpft werden. Das sogenannte "Greening" bedeutet, dass die Landwirte 30% der Zahlung nur dann erhalten, wenn sie konkrete Umweltauflagen erbringen. Ursprünglich war von EU-Agrarkommissar Cioloş vorgeschlagen worden, 7% der Flächen als ökologische Vorrangfläche auszuweisen. Diese Zahl wurde nun auf 5% abgesenkt und zahlreiche Umweltmaßnahmen, die die Landwirte, z.B. in Südwestfalen, jetzt schon durchführen, werden angerechnet. "Für die Betriebe in unserer Region bedeutet das sogenannte "Greening" in den meisten Fällen keine zusätzliche Auflage. In sehr intensiv genutzten landwirtschaftlichen Gebieten, wie etwa im Westmünsterland oder in Ostdeutschland, wird es allerdings im Sinne des Naturschutzes zusätzliche Auflagen geben", so Liese.
Auch beim Problem Tabak wurde eine Lösung gefunden. Jahrelang war es ein Ärgernis, dass die EU dieses gesundheitsschädliche Produkt durch ihre Agrarpolitik fördert, aber gleichzeitig den Tabakkonsum im Rahmen der Gesundheitspolitik eingrenzen will. "Leider war auch in den jetzigen Verhandlungen die Forderung auf dem Tisch, flächenbezogene Prämien für Tabak zu zahlen. Diese wurde in den endgültigen Verhandlungen aber abgelehnt. Schon seit 2010 gibt es keine spezifische Förderung mehr für Tabak, und dies muss auch so bleiben", so Liese abschließend.