„Kommunen müssen entscheiden können“
„Die Städte und Gemeinden müssen entscheiden können, wo auf ihren Flächen Vorrangzonen für Windenergie ausgewiesen werden“, fixiert die CDU-Fraktion des Arnsberger Regionalrats eine Grundposition. „Wenn die Energiewende erfolgreich sein soll, muss sie von den Menschen mitgetragen werden. Das wird aber nur der Fall sein, wenn die Interessen der Menschen beim Ausbau der Windenergie berücksichtigt werden. Es macht keinen Sinn, das Verfahren zum Regionalplan Energie in Südwestfalen weiterzuführen, solange die Landesregierung sich nicht dazu durchringt, die Sorgen und Nöte der Menschen ernst zu nehmen“, urteilt Guido Niermann, CDU-Fraktionsvorsitzender im Regionalrat Arnsberg (Soest).
Aktuell sieht der Entwurf des von der rot-grünen Landesregierung vorgelegten Landesentwicklungsplans (LEP) vor, dass in Südwestfalen verbindlich 18.000 Hektar für Windvorrangzonen ausgewiesen werden müssen. „Die Vielzahl der ablehnenden Stellungnahmen macht deutlich, dass diese Vorgabe die Interessen der Mehrheit der Menschen in Südwestfalen nicht berücksichtigt“, urteilt die CDU. Für die Festlegung der Vorrangzonen für Windenergie müsse es einen intensiven Dialog auf Augenhöhe zwischen Kommunen und Bezirksregierung geben. „Für uns als CDU ist klar, dass Windvorrangzonen, die die Kommunen heute bereits ausgewiesen haben, bei den weiteren Planungen auf Bezirksebene mit berücksichtigt werden müssen. Wir freuen uns, dass selbst Umweltminister Remmel diese Forderung erhebt, wie er kürzlich bei einem WDR-Stadtgespräch in Schmallenberg deutlich gemacht hat“, heißt es in einem Positionspapier.
Die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung in Südwestfalen erfordere die enge Abstimmung mit den Kommunen im Rahmen des laufenden Erarbeitungsverfahrens für den Regionalplan „Energie" Südwestfalen. Dabei müsse der Dialog zwischen der Regionalplanungsbehörde und den Kommunen sowohl hinsichtlich der konkreten Standorte als auch hinsichtlich des Umfangs der Flächen ergebnisoffen geführt werden können. „Bei den Erörterungen müssen auch Aspekte wie der Einfluss auf das jeweilige Landschafts- und Ortsbild sowie die möglichen Rückwirkungen auf touristische Nutzungen eine Rolle spielen können“, fordert die CDU-Fraktion.
Der Dialog zwischen den Kommunen und der Regionalplanungsbehörde könne jedoch nur dann fair und ergebnisoffen geführt werden, wenn die zwingende Vorgabe von 18.000 Hektar Vorranggebiete für Südwestfalen im weiteren Verfahren entfällt. „Hierzu ist es notwendig, die bisher im LEP-Entwurf als bindendes Ziel enthaltene Flächenvorgabe für Südwestfalen in einen Grundsatz umzuwandeln. Dieser Schritt würde es ermöglichen, die Vorgabe der Landesplanung im Regionalplanverfahren einer sachgerechten Abwägung zu unterziehen“, ist die CDU-Regionalratsfraktion überzeugt.