Gibt es doch noch Hoffnung für eine wesentliche Überarbeitung des Landesentwicklungsplanes durch die die nordrhein-westfälische Landesregierung? Nach der massiven Kritik im Rahmen des derzeit laufenden Erarbeitungsverfahrens für die LEP-Novelle hofft die CDU-Fraktion im Arnsberger Regionalrat auf eine Überarbeitung des Planwerks. Insbesondere die „enormen Rückwirkungen auf die kommunalen Planungsaktivitäten bei der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen“ veranlassen die CDU-Fraktion dazu, der Bezirksregierung Arnsberg für die anstehende Regionalratssitzung am 3. Dezember einen umfangreichen Fragenkatalog zu präsentieren, macht der Vorsitzende der CDU-Regionalratsfraktion, Guido Niermann (Soest), deutlich.
Die Novellierung des Landesentwicklungsplanes wird von der CDU kritisch begleitet. Eingefordert wird die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinden, erinnert wird an die Verpflichtung des Landes, für annähernd gleiche Lebensverhältnisse in den Teilregionen und ihren Gemeinden Sorge zu tragen.
Nun veranlassen die Vorgaben für die Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen, für die laut LEP-Entwurf landesweit 54.000 Hektar und allein in Südwestfalen 18.000 Hektar zur Verfügung gestellt werden sollen, zu einer kritischen Betrachtung. „Ist der Bezirksregierung bekannt, ob im Rahmen der Überarbeitung des LEP-Entwurfs das dort bisher enthaltene Ziel mit den Flächenvorgaben für Windkraft-Vorranggebiete - wie von vielen Beteiligten gefordert - in einen Grundsatz umgewandelt wird?“, will die CDU wissen. Wenn das der Fall wäre, hätten die Kommunen vor Ort mehr Entscheidungsfreiheiten. Antwort erwartet die Union auch auf die Frage nach dem Zeitplan für das weitere Erarbeitungsverfahren und die mögliche Rechtskraft des neuen LEP.
Im laufenden Verfahren des Regionalplans Energie für Südwestfalen seien von vielen Stellen und Institutionen, vor allem aber von den Kommunen wesentliche Anregungen und Bedenken vorgetragen worden. „Die müssen im weiteren Verfahrensgang aufgearbeitet werden“, urteilt die CDU. Vielfach werde die Auffassung vertreten, eine endgültige Entscheidung über die Aufstellung könne erst dann erfolgen, wenn der novellierte LEP Rechtskraft erlangt habe und damit die Vorgaben der Landesplanung endgültig definiert seien, hinterfragt die CDU die daraus resultierenden Konsequenzen für den weiteren Ablauf.
Die heftigen und kritischen Diskussionen zeigen nach Beobachtung der CDU-Regionalratsfraktion zunehmend auch Rückwirkungen auf die kommunalen Planungsaktivitäten bei der Ausweisung und Realisierung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen, insbesondere weil die kommunalen Standortbewertungen vielfach nicht mit der von der Bezirksregierung angedachten Gebietskulisse übereinstimmen. „Darüber hinaus haben Aussagen, nach denen kommunal ausgewiesene Vorranggebiete bzw. Konzentrationszonen nicht mit den im Regionalplan enthaltenen Flächenvorgaben für Windvorranggebiete saldiert werden können, sondern „on top“ zu den kommunal definierten Flächen für Windkraftanlagen-Standorte hinzu kämen für weitere Verunsicherung bei vielen Kommunen gesorgt“, analysiert die Union die Stimmungslage.
„Teilt die Bezirksregierung die Auffassung der CDU-Regionalratsfraktion, dass die Diskussionen und die zu erwartenden zeitlichen Dimensionen dazu geeignet sind, die kommunalen Aktivitäten zur Umsetzung der Energiewende in Südwestfalen zu beeinträchtigen?“, will Fraktionsvorsitzender Guido Niermann von der Bezirksregierung wissen. Schließlich erwartet er auch eine Antwort auf die Frage, welche Möglichkeiten die Bezirksregierung sieht, „ den zwischenzeitlich im kommunalen Bereich eingetretenen Verunsicherungen“ entgegen zu wirken.