Die südwestfälischen Landtagsabgeordneten wollen, dass das Schützenbrauchtum auf die Liste des immateriellen Kulturerbes der UNESCO kommt
Wir unterstützen voller Überzeugung den Antrag der Europäischen Gemeinschaft Historischer Schützen (EGS), das Schützenbrauchtum in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes der UNESCO aufzunehmen. „Das Land NRW muss die Schützen aus unserem Land dabei unterstützen“, fordern die südwestfälischen Landtagsabgeordneten in einem Antrag. Dieser wird nächste Woche in den Düsseldorfer Landtag eingebracht.
Hintergrund ist der Aufnahmeantrag der Europäischen Schützengemeinschaft, das Schützenbrauchtum in die Liste des immateriellen Weltkulturerbes der UNESCO aufzunehmen. Die EGS hat bei der UNESCO-Kommission Deutschland, der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur, einen Antrag auf die Aufnahme des „Schützenbrauchtums“ in die „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" der UNESCO gestellt. Der Antrag wird von Schützen aus allen Landesteilen unterstützt. „Das Schützenwesen macht unsere Heimat durch ihren Bürgersinn, ihre Heimatliebe und ihren Gemeinschaftsgeist schöner. Ein solches Kulturgut verdient es, von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt zu werden“, erklären die CDU-Politiker. Ziel des CDU-Antrags, der nächste Woche im Düsseldorfer Plenum beraten werden soll, ist es, die Wertschätzung der Politik gegenüber dem hierzulande gepflegten Schützenbrauchtum zum Ausdruck zu bringen.
Die Landesparlamentarier: „Mit unserem Antrag wollen wir auch noch einmal deutlich machen, dass das Schützenbrauchtum ein schützenswertes immaterielles Kulturerbe der Menschheit ist. Gesellschaftliches Engagement, wie das der Europäischen Gemeinschaft Historischer Schützen als Dachverband der Schützenvereine in unserem Land, wollen wir bei dem gesamten Auswahlverfahren unterstützen.“
Das Schützenwesen ist ein elementarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens - besonders in unserem Land, in der es kaum eine Gemeinde ohne Schützenverein gibt. Allein in NRW sind rund 570.000 Schützen in fast 3000 Bruderschaften, Vereinen und Gilden aktiv. In Belgien und den Niederlanden ist das Schützenbrauchtum bereits als Weltkulturerbe unter Schutz genommen worden.
Info zum Verfahren:
Letztes Jahr hat das Bewerbungsverfahren für das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes begonnen. Gemeinschaften, die eine kulturelle Ausdrucksform praktizieren, konnten ihre Anmeldung bis zum 30.11.2013 beim Land NRW einreichen. Derzeit findet eine Filterung und Weiterleitung von jeweils zwei, der bei den einzelnen Ländern eingegangenen, Vorschläge an das Sekretariat der Kultusministerkonferenz (KMK) statt. Die KMK wird in diesem Jahr über die einzelnen bundesweiten Anträge entscheiden. Die ersten internationalen Nominierungen aus Deutschland können dann noch in diesem Jahr bei der UNESCO in Paris eingereicht werden. In dem mehrstufigen Verfahren der Nominierung sind die Bundesländer, der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) beteiligt. Eine Expertenkommission wird abschließend entscheiden. BKM und KMK bestätigten die Entscheidung der Jury durch "zustimmende Kenntnisnahme".